SVS Gesundheitshunderter

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Gesundheitshunderters:

  1. Du bist bei der SVS krankenversichert bzw. anspruchsberechtigt (mitversicherter Angehörige).
  2. Du hast eine Vorsorgeuntersuchung gemacht (bis zu drei Jahre vor der Antragsstellung bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung). Wenn du am Programm „Selbständig Gesund“ teilnimmst, entfällt der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung.
  3. Du investierst bei mir 100€  in deine Gesundheit.
  4. Du reichst meine Rechnung die ich dir im PDF Format schicke ein. Sag mir bitte vorher unbedingt dazu, dass du den Gesundheitshunderter damit beantragen möchtest.
  5. Du stellst online einen Antrag.
  6. Bis zur maximalen Fördersumme von € 100.- kannst du mehrere Anträge pro Jahr stellen.
  7. Um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten, achte darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden (Antrag, meine Rechnung).

PS: das Programm „selbständig gesund“ kann ich dir sehr empfehlen, wenn du hier teilnimmst halbiert sich nämlich dein Selbstbehalt bei deinen Arztbesuchen.

Hier kannst du den Antrag stellen!